Neue Thüringer Wohnungsbauförderung
Die Thüringer Landesregierung hat die Wohnungsbauförderung für den Zeitraum 2026 bis 2030 neu aufgestellt. Die neue Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Mietwohnungsbaus im Freistaat Thüringen wurde am 18. Juni veröffentlicht und unterstützt die Schaffung sowie die bedarfsgerechte Anpassung von bezahlbarem, belegungsgebundenem Mietwohnraum.
Gefördert werden insbesondere Neubau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung und Sanierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Förderung erfolgt als zinsloses Baudarlehen, das durch signifikante direkte Zuschüsse ergänzt werden kann. Damit ergeben sich für Wohnungsunternehmen, Kommunen und weitere Vorhabenträger neue Fördermöglichkeiten für sozial gebundenen Mietwohnraum in Thüringen.
Der vtw wurde im Rahmen der Erarbeitung der Richtlinie angehört und hat die Perspektive der Thüringer Wohnungswirtschaft in den Prozess eingebracht.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein wirtschaftlich tragfähiges Vorhaben mit angemessener Eigenleistung sowie die Einhaltung der miet- und belegungsrechtlichen Bindungen. Die Programmanmeldung ist ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.
Das für Wohnungsbau zuständige Ministerium ist das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI). Bewilligungsstelle ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
>>> TMDI: Förderrichtlinie und Medieninformation
>>> TAB: Programmdetails und Hinweise zur Antragstellung
Ihr Ansprechpartner ist Maximilian Laue.
|